Systemische Therapie

Die Systemische Therapie ist ein eigenständiges Psychotherapieverfahren, das, neben der analytisch oder tiefenpsychologisch orientierten Psychotherapie und der Verhaltenstherapie, zu den am weitesten verbreiteten Behandlungsverfahren zählt.

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WPT) hat im Dezember 2008 die Systemische Therapie als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren eingestuft. Dies gilt sowohl für die Psychotherapie Erwachsener als auch für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Sie ist in erster Linie gesprächs- und verhaltensorientiert ausgerichtet mit dem Ziel, die Autonomie und den Selbstwert des einzelnen Menschen, eines Familien- oder/und Paarsystems zu stärken.

In der Systemischen Therapie werden Symptome und Problemmuster nicht als Störung des Einzelnen angesehen. Vielmehr betrachtet sie den Menschen im Beziehungsgefüge seines Umfeldes (System). Die systemische Perspektive rückt die Wechselwirkung zwischen den biologischen und psychischen Eigenschaften einerseits und den sozialen Bedingungen des Lebens andererseits ins Zentrum der Betrachtung.
Dies ermöglicht, den Menschen in seiner Lebenssituation ganzheitlich erfassen und angemessen verstehen zu können.

Ziel der Systemischen Therapie / Familientherapie ist, Menschen anzuregen und zu ermutigen, handlungskompetent auf eigenen Füßen zu stehen und das Leben wieder eigenverantwortlich in die Hand zu nehmen. Deshalb legt die Systemische Therapie großen Wert auf die Wertschätzung individueller Lebensentwürfe und persönlicher Ressourcen sowie deren Aktivierung

Grundsätze der Arbeit

  • Respekt vor der Persönlichkeit und Wertschätzung
  • Betrachtung von Symptomen, Konflikten oder Krisen im Zusammenhang mit dem sozialen Beziehungsnetz des Einzelnen
  • Recht auf Selbstbestimmung
  • Ressourcenorientiertes und Lösungsfokussiertes Arbeiten
  • Einsatz unterschiedlicher Methoden
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Behandlung
  • Intensive Zusammenarbeit mit den Eltern und Bezugspersonen
  • Qualitätssicherung durch regelmäßige Fortbildungen
  • Einhaltung der Schweigepflicht